Deine Ausbildung zur Friseurin/zum Friseur
Während deiner Ausbildung im Friseurhandwerk sowie im Anschluss als ausgelernte/-r Geselle bzw. Gesellin bringt der Alltag viel Abwechslung mit sich.
Die Pflege von Haaren und Kopfhaut ist das Herzstück der Tätigkeit von Friseurinnen und Friseuren.
Als Friseurlehrling erlernst du alle dazugehörigen Tätigkeiten. Ein freundliches Beratungsgespräche, Haare waschen, föhnen, schneiden, färben und Blondierungen, Rasuren sowie weitere Friseurdienstleistungen wie die Gestaltung von Frisuren, das Auftragen von Make-up und Maniküre sind nur ein Ausschnitt dessen, was dir während deiner Ausbildung im Friseurhandwerk vermittelt wird.
Ausbildung und Prüfung im dualen System
Zu deiner Ausbildung zählen der theoretische Unterricht in der Berufsschule und die praktische Ausbildung im Betrieb. Dabei werden die erforderlichen Inhalte für die schulische Ausbildung im Rahmenlehrplan und für die betriebliche Ausbildung im Ausbildungsrahmenplan festgelegt.
Dein erster Ausbildungsabschnitt endet nach 18 Monaten mit Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung. Dazu zählt eine praktische und eine theoretische Prüfung. Die Noten dieses Prüfungsteiles fließen in deine Endnote der Prüfung mit ein. Die praktische Prüfung umfasst klassische Friseurarbeiten im Damen- und Herrenfach, ergänzt durch ein situatives Fachgespräch.
Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung ist ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil gegliedert. Die praktischen Arbeitsaufgaben beinhalten modische Friseurarbeiten im Damen- und Herrenfach mit zusätzlichem Schwerpunkt im Bereich der Kundenberatung. Die praktischen Arbeiten werden durch eine zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation ergänzt, hier wählst du zwischen: Pflegende Kosmetik, Visagistik, Langhaarfrisuren, Nageldesign und Nagelmodellage, Haarersatz und Haarverlängerung sowie Coloration.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wenn du dich nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung weiterbilden möchtest kannst du dies durch Fortbildungen z.B. zur Friseurkosmetikerin, Visagistin, Make-Up-Artistin oder Nail-Designerin.
Alternativ kannst du die Ausbildereignungsprüfung ablegen, um dich als Ausbilderin bzw. Ausbilder um die Auszubildenden im Friseursalon zu betreuen.
Solltest du allerdings anstreben einen eigenen Haarsalon zu eröffnen und die Leitung zu übernehmen solltest du die Meisterprüfung ablegen.
Um die Leitung eines Friseursalons zu übernehmen oder einen eigenen Haarsalon zu eröffnen wird die Meisterprüfung empfohlen. Durch diese wirst du zur/zum Fachfrau/mann auf deinem Gebiet. Der Meisterbrief ist wie ein Gütesiegel für deine handwerkliche Arbeit und garantiert dem Kunden die hohe Qualität deiner Dienstleistung, daher hängen viele Friseurmeister ihren Meisterbrief im Salon auf.
Alternative Berufsbezeichnungen
Friseure werden auch als Coiffeur, Hairstylist, Hair-Stylist und umgangssprachlich auch als Frisör, Friseuse, Haarschneider, Haarkünstler, Barber, Barbier oder Frisierer bezeichnet.